Seminar: “The unfinished business of Apartheid”. Die Entschädigungsklage südafrikanischer Apartheidopfer gegen Daimler und Rheinmetall. Unternehmensverantwortung auf dem Prüfstand.
24.09.2010, 19:30 - 25.09.2010, 17:00 | Tagungs- und Gästehaus CJD Bonn, Graurheindorfer Str. 149, 53117Bonn„The unfinished business of Apartheid“ – Unter diesem Titel nähert sich ein Seminar zur Einhaltung und Durchsetzung internationaler Menschenrechte und blickt dabei explizit auf die Entschädigungsklagen südafrikanischer Apartheidopfer.
2002 reichten Apartheidopfer Südafrikas in den USA Entschädigungsklagen gegen fünf internationale Konzerne ein. Daimler, Ford, IBM, General Motors und Rheinmetall wird vorgeworfen, wissentlich jahrzehntelang das rassistische Apartheidsystem in Südafrika unterstützt zu haben, das 1976 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als „Verbrechen gegen die Menschheit“ verurteilt wurde. 2009 wurde von einem New Yorker Gericht die Klage angenommen.
Kläger ist u.a. die Khulumani Support Group, eine Selbsthilfeorganisation, die ca. 54.000 Apartheidopfer vertritt. Vertreten werden die Opfer durch die US-amerikanische Anwaltskanzlei Hausfeld LLP sowie die südafrikanische Kanzlei Abrahams Kiewitz.
Während innerhalb Südafrikas die Klage seitens der Regierung und durch die Zivilgesellschaft unterstützt wird, sieht die deutsche Bundesregierung die staatliche Souveränität und die Handlungsfähigkeit deutscher Konzerne bedroht.
Die Einhaltung und Durchsetzung internationaler Menschenrechte sind ein wichtiges politisches Ziel: sie können Antrieb und Maßstab für menschengerechte Lebensverhältnisse sein. Auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene gibt es bisher jedoch keine ausreichenden Rechtsgrundlagen, um Verstöße von international tätigen Firmen und Konzernen gegen Menschenrechte wirksam anzuklagen.
Gemeinsam mit Marjorie Jobson, der Direktorin von Khulumani, sowie Charles Abrahams, dem Anwalt der Opfer sowie weiteren Gästen möchten wir über die Hintergründe der Klage informieren und über die Durchsetzung Internationaler Menschenrechte sowie den juristischen Möglichkeiten hierzu diskutieren.
Das komplette Programm und die Anmeldung finden Sie hier
Organisatorisches:
Das Seminar findet in deutscher und englischer Sprache (mit Simultanübersetzung) statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro, sie kann am Tagungsort entrichtet werden. Hierin sind Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten. Die Übernachtung erfolgt in Einzelzimmern. Die Zahl der Zimmer ist begrenzt. Daher empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Spätester Anmeldetermin ist der 13. September. Die Teilnahme von Tagesgästen ist möglich. Die Kosten hierfür betragen 10 Euro. Fahrtkosten können leider nicht erstattet werden.
Eine Veranstaltung der Koordination Südliches Afrika (KOSA) in Zusammenarbeit mit der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), medico international, Solidaritätsdienst International (SODI) und der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum